NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen)

Zuschuss

sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine

Steckbrief zu Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Privathaushalte land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Was wird gefördert?

Wenn Sie als Privatperson von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell bewältigen. Von der Starthilfe umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang zu dem Ereignis stehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Schaden durch eine Naturkatastrophe wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetationsbrand erlitten. Der Landtag hat das Naturereignis förmlich als eine Naturkatastrophe anerkannt. Als antragstellender Privathaushalt geben Sie eine Eigenerklärung über den Hauptwohnsitz in einem durch eine Naturkatastrophe betroffenen Gebiet ab, geben Sie eine plausible Eigenerklärung darüber ab, dass nach Selbsteinschätzung im eigenen Haushalt ein Schaden i.H.v. mind.

Wie wird gefördert?

Förderart : Soforthilfe als Zuschuss Förderhöhe für Privathaushalte: einmalige Soforthilfe von 2.000 € bei Ein-Personen-Haushalten und 1.000 € für jede weitere dort mit Hauptwohnsitz gemeldete Person für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Festbetrag von 5.000 € je Betriebsstätte So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie bei der Gemeinde, in deren Gebiet Sie Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. die betroffene Betriebsstätte liegt.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen)

Wer wird gefördert?
Privathaushalte land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Was wird gefördert?
Wenn Sie als Privatperson von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell bewältigen. Von der Starthilfe umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang zu dem Ereignis stehen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Schaden durch eine Naturkatastrophe wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetationsbrand erlitten. Der Landtag hat das Naturereignis förmlich als eine Naturkatastrophe anerkannt. Als antragstellender Privathaushalt geben Sie eine Eigenerklärung über den Hauptwohnsitz in einem durch eine Naturkatastrophe betroffenen Gebiet ab, geben Sie eine plausible Eigenerklärung darüber ab, dass nach Selbsteinschätzung im eigenen Haushalt ein Schaden i.H.v. mind.
Wie wird gefördert?
Förderart : Soforthilfe als Zuschuss Förderhöhe für Privathaushalte: einmalige Soforthilfe von 2.000 € bei Ein-Personen-Haushalten und 1.000 € für jede weitere dort mit Hauptwohnsitz gemeldete Person für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Festbetrag von 5.000 € je Betriebsstätte So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie bei der Gemeinde, in deren Gebiet Sie Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. die betroffene Betriebsstätte liegt.
In welcher Form wird Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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