| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 04.09.2026 |
Privathaushalte land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Wenn Sie als Privatperson von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell bewältigen. Von der Starthilfe umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang zu dem Ereignis stehen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Schaden durch eine Naturkatastrophe wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetationsbrand erlitten. Der Landtag hat das Naturereignis förmlich als eine Naturkatastrophe anerkannt. Als antragstellender Privathaushalt geben Sie eine Eigenerklärung über den Hauptwohnsitz in einem durch eine Naturkatastrophe betroffenen Gebiet ab, geben Sie eine plausible Eigenerklärung darüber ab, dass nach Selbsteinschätzung im eigenen Haushalt ein Schaden i.H.v. mind.
Förderart : Soforthilfe als Zuschuss Förderhöhe für Privathaushalte: einmalige Soforthilfe von 2.000 € bei Ein-Personen-Haushalten und 1.000 € für jede weitere dort mit Hauptwohnsitz gemeldete Person für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Festbetrag von 5.000 € je Betriebsstätte So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie bei der Gemeinde, in deren Gebiet Sie Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. die betroffene Betriebsstätte liegt.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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