NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen)
sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine
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Förderart: Zuschüsse von 2.000 € (Ein-Personen-Haushalt), zuzüglich 1000 € für jede weitere Person im Haushalt, 5.000 € für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Wer wird gefördert?
Privathaushalte land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Was wird gefördert?
Wenn Sie als Privatperson von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Sie eine Soforthilfe für die dadurch hervorgerufenen Notstände bekommen. Mit der Soforthilfe können Sie eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell bewältigen. Von der Starthilfe umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang zu dem Ereignis stehen. Wenn Sie a
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