NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)
kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 5% der Anteile gehören
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 5% der Anteile gehören bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU Vereine, Stiftungen und Kammern
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Maßnahmenpaket aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen umsetzen wollen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Gefördert werden Maßnahmenpakete,
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