NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Zuschuss

kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 5% der Anteile gehören

Steckbrief zu Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 5% der Anteile gehören bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU Vereine, Stiftungen und Kammern

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Maßnahmenpaket aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen umsetzen wollen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Gefördert werden Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen: Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen nahtlose und optimierte Wege innovative nachhaltige Mobilität und Logistik Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur im Zusammenhang mit …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Zu fördernde Mobilitätspläne erfüllen folgende Anforderungen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen, Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren,

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang i.d.R. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und finanzschwache Kommunen Bagatellgrenze 100.000 € 200.000 € bei Beteiligung von EU-Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können Ihren Antrag fortlaufend auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen. Informationen zur Förderung aus dem EFRE sind im Internet erhältlich.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 5% der Anteile gehören bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU Vereine, Stiftungen und Kammern
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Maßnahmenpaket aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen umsetzen wollen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Gefördert werden Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen: Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen nahtlose und optimierte Wege innovative nachhaltige Mobilität und Logistik Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur im Zusammenhang mit …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Zu fördernde Mobilitätspläne erfüllen folgende Anforderungen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen, Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren,
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang i.d.R. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und finanzschwache Kommunen Bagatellgrenze 100.000 € 200.000 € bei Beteiligung von EU-Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können Ihren Antrag fortlaufend auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen. Informationen zur Förderung aus dem EFRE sind im Internet erhältlich.
In welcher Form wird Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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