NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Bürgerenergiefonds NRW
Mit dem Bürgerenergiefonds unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Bürgerenergieprojekten mit dem Schwerpunkt Stromerzeugung in den Sektoren Windenergie, Photovol
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Förderart: Bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis 300.000,00 € pro Vorhaben
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften in Nordrhein-Westfalen, die folgende Kriterien erfüllen: Es muss sich um einen verbindlichen Zusammenschluss unter Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten handeln. Darüber hinaus dürfen sich juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts an dem vorgenannten Zusammenschluss beteiligen. Der vorgesehene Investitionsort muss in NRW und in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt an diese angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Bürgerenergieprojekte zur Erzeugung von in den Sektoren Windenergie
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