NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bürgerenergiefonds NRW

Zuschuss

Mit dem Bürgerenergiefonds unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Bürgerenergieprojekten mit dem Schwerpunkt Stromerzeugung in den Sektoren Windenergie, Photovol

Steckbrief zu Bürgerenergiefonds NRW
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften in Nordrhein-Westfalen, die folgende Kriterien erfüllen: Es muss sich um einen verbindlichen Zusammenschluss unter Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten handeln. Darüber hinaus dürfen sich juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts an dem vorgenannten Zusammenschluss beteiligen. Der vorgesehene Investitionsort muss in NRW und in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt an diese angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Bürgerenergieprojekte zur Erzeugung von in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie, sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. 2. Wärme in den Sektoren Direktnutzung unvermeidbarer Abwärme, Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Wasser, Abwärme), Nachhaltige Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (z. B. BHKW), Bioenergieanlagen zur Wärmeerzeugung, Solarthermie, sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. 3. Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wird als Vollfinanzierung geleistet. Bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 € werden die förderfähigen Ausgaben vollständig erstattet. Zuwendungen für förderfähige Maßnahmen werden nur gewährt, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000,00 € betragen. Eine Rückzahlungsverpflichtung tritt ein, sobald es dem Zuwendungsempfänger gelungen ist, für das Gesamtprojekt eine Finanzierung sicherzustellen oder wenn mit der Realisierungsphase des Bürgerenergieprojektes begonnen wurde. wenn der Zuwendungsempfänger nicht mehr die Voraussetzungen für seine Antragsberechtigung erfüllt.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bürgerenergiefonds NRW

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften in Nordrhein-Westfalen, die folgende Kriterien erfüllen: Es muss sich um einen verbindlichen Zusammenschluss unter Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten handeln. Darüber hinaus dürfen sich juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts an dem vorgenannten Zusammenschluss beteiligen. Der vorgesehene Investitionsort muss in NRW und in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt an diese angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Bürgerenergieprojekte zur Erzeugung von in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie, sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. 2. Wärme in den Sektoren Direktnutzung unvermeidbarer Abwärme, Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Wasser, Abwärme), Nachhaltige Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (z. B. BHKW), Bioenergieanlagen zur Wärmeerzeugung, Solarthermie, sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. 3. Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze sowie unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wird als Vollfinanzierung geleistet. Bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 € werden die förderfähigen Ausgaben vollständig erstattet. Zuwendungen für förderfähige Maßnahmen werden nur gewährt, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000,00 € betragen. Eine Rückzahlungsverpflichtung tritt ein, sobald es dem Zuwendungsempfänger gelungen ist, für das Gesamtprojekt eine Finanzierung sicherzustellen oder wenn mit der Realisierungsphase des Bürgerenergieprojektes begonnen wurde. wenn der Zuwendungsempfänger nicht mehr die Voraussetzungen für seine Antragsberechtigung erfüllt.
In welcher Form wird Bürgerenergiefonds NRW gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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