NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

EXIST-Women

Zuschuss

Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland

Steckbrief zu EXIST-Women
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeGründung & Startup, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten09.10.2026
ForschungGründungInnovation

Wer wird gefördert?

Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beratung und Begleitung von gründungsinteressierten Frauen in der Vorgründungsphase. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Unterstützungsmaßnahmen und Angebote zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen Maßnahmen zur personellen Ergänzung der Gründungsteams Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Gründungsvorhaben Vermittlung von gründungsspezifischem Fachwissen begleitende Beratung der angehenden Gründerinnen durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind in ein Gründungsnetzwerk eingebunden, das als zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte spezifische Beratungsangebote für Gründerinnen für alle Phasen der Gründung anbietet. Das Gründungsnetzwerk betreibt mit Unternehmerinnen, Alumnae und anderen gründungsrelevanten Organisationen aktive Netzwerkarbeit. Sie dokumentieren den Bewerbungs- und Auswahlprozess für die im Projekt unterstützten Frauen. Pro Antragsrunde unterstützen Sie mind. 5 Frauen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben: bis zu 100% für Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien (max. 3 Monate): 1.000 € pro Monat für Studentinnen, die mind. die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben 2.000 € pro Monat für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.500 € pro Monat für Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss 3.000 € pro Monat für promovierte Gründerinnen 150 € pro Monat als Kinderzuschlag für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen bis zu 2.000 € pro Gründerin pauschal für Sachausgaben ggf. Begleitungspauschale von 20.000 € für Leistungen durch das Gründungsnetzwerk Förderdauer : i.d.R.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu EXIST-Women

Wer wird gefördert?
Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beratung und Begleitung von gründungsinteressierten Frauen in der Vorgründungsphase. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Unterstützungsmaßnahmen und Angebote zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen Maßnahmen zur personellen Ergänzung der Gründungsteams Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Gründungsvorhaben Vermittlung von gründungsspezifischem Fachwissen begleitende Beratung der angehenden Gründerinnen durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind in ein Gründungsnetzwerk eingebunden, das als zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte spezifische Beratungsangebote für Gründerinnen für alle Phasen der Gründung anbietet. Das Gründungsnetzwerk betreibt mit Unternehmerinnen, Alumnae und anderen gründungsrelevanten Organisationen aktive Netzwerkarbeit. Sie dokumentieren den Bewerbungs- und Auswahlprozess für die im Projekt unterstützten Frauen. Pro Antragsrunde unterstützen Sie mind. 5 Frauen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben: bis zu 100% für Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien (max. 3 Monate): 1.000 € pro Monat für Studentinnen, die mind. die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben 2.000 € pro Monat für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.500 € pro Monat für Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss 3.000 € pro Monat für promovierte Gründerinnen 150 € pro Monat als Kinderzuschlag für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen bis zu 2.000 € pro Gründerin pauschal für Sachausgaben ggf. Begleitungspauschale von 20.000 € für Leistungen durch das Gründungsnetzwerk Förderdauer : i.d.R.
In welcher Form wird EXIST-Women gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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