| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk
Nach Bestehen Ihrer Meisterprüfung können Sie eine Prämie erhalten.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben. Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor. Das Zeugnis ist nicht älter als 3 Monate. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen. Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt. Sie bewahren Ihr Meisterprüfungszeugnis mind. 5 Jahre auf und sind bereit, es auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 2.500 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag stellen Sie über das Online-Antragsportal Wichtig : Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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