NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Meisterprämie NRW
Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben.
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss i.H.v. 2.500 €
Wer wird gefördert?
erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk
Was wird gefördert?
Nach Bestehen Ihrer Meisterprüfung können Sie eine Prämie erhalten. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben. Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor. Das Zeugnis ist nicht älter als 3 Monate. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen. Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt. Sie bewah
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