NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Meisterprämie NRW

Zuschuss

Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben.

Steckbrief zu Meisterprämie NRW
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
HandwerkMittelstand

Wer wird gefördert?

erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk

Was wird gefördert?

Nach Bestehen Ihrer Meisterprüfung können Sie eine Prämie erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben. Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor. Das Zeugnis ist nicht älter als 3 Monate. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen. Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt. Sie bewahren Ihr Meisterprüfungszeugnis mind. 5 Jahre auf und sind bereit, es auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 2.500 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag stellen Sie über das Online-Antragsportal Wichtig : Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Meisterprämie NRW

Wer wird gefördert?
erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk
Was wird gefördert?
Nach Bestehen Ihrer Meisterprüfung können Sie eine Prämie erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben. Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor. Das Zeugnis ist nicht älter als 3 Monate. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen. Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt. Sie bewahren Ihr Meisterprüfungszeugnis mind. 5 Jahre auf und sind bereit, es auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 2.500 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag stellen Sie über das Online-Antragsportal Wichtig : Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.
In welcher Form wird Meisterprämie NRW gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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