NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)
Antragsberechtigt sind, abhängig von den jeweiligen Förderbereichen:
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Förderart: Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind, abhängig von den jeweiligen Förderbereichen: Gemeinden Gemeindeverbände kommunale Einrichtungen gemäß § 107 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, soweit sie nicht im Sinn des EU-Wettbewerbs- und Beihilferechts unternehmerisch oder wirtschaftlich tätig sind. Privatpersonen juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts. Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit diese Einrichtungen unterhalten, die auch Gegenstand eines Gewerbebetriebes sein können. Gewerbliche Unternehmen des privaten Rechts Abwasserbeseitigungspflichtige nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes juristische Personen des öffentlichen Rec
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