| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.07.2026 |
Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Sie können einen Zuschuss für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung erhalten. Gefördert werden folgende Maßnahmen: elektronische Sirenenanlagen zur Montage an Dächern bzw. Gebäuden elektronische Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung Sirenensteuergeräte
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Sirenenanlage ist mind. in der Lage, die Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ zu emittieren. Die Sirenenanlage erreicht mind. den Schallpegel einer alten E57-Sirene (mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung). Die Sirenenanlage verfügt über eine Akkupufferung, um bei einem Stromausfall noch mind. 4 Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen zu
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Sirenen in Dach-/Gebäudemontage: 10.850 € Sirenen als freistehende Masterrichtung: 17.350 € Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung: 1.000 Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben für die Unterhaltung, Wartung und den Betrieb Ausgaben für den Kauf, die Miete oder die Pacht von Aufstellflächen Frequenznutzungsbeiträge die Nachrüstung von Sirenensteuergeräten bei Sirenenanlagen, die nicht den technischen Anforderungen entsprechen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen