NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Sirenenförderprogramm NRW
Die Sirenenanlage verfügt über eine Akkupufferung, um bei einem
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Förderart: Zuschüsse bis zu 17.350 €, je nach Maßnahme
Wer wird gefördert?
Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung erhalten. Gefördert werden folgende Maßnahmen: elektronische Sirenenanlagen zur Montage an Dächern bzw. Gebäuden elektronische Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung Sirenensteuergeräte Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Sirenenanlage ist mind. in der Lage, die Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ zu emittieren. Die Sirenenanlage erreicht mind. den Schallpegel einer alten E57-Sirene (mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung). Die Sirenenanlag
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