NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Sirenenförderprogramm NRW

Zuschuss

Die Sirenenanlage verfügt über eine Akkupufferung, um bei einem

Steckbrief zu Sirenenförderprogramm NRW
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten10.07.2026
SicherheitKatastrophenschutz

Wer wird gefördert?

Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung erhalten. Gefördert werden folgende Maßnahmen: elektronische Sirenenanlagen zur Montage an Dächern bzw. Gebäuden elektronische Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung Sirenensteuergeräte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Sirenenanlage ist mind. in der Lage, die Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ zu emittieren. Die Sirenenanlage erreicht mind. den Schallpegel einer alten E57-Sirene (mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung). Die Sirenenanlage verfügt über eine Akkupufferung, um bei einem Stromausfall noch mind. 4 Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen zu

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Sirenen in Dach-/Gebäudemontage: 10.850 € Sirenen als freistehende Masterrichtung: 17.350 € Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung: 1.000 Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben für die Unterhaltung, Wartung und den Betrieb Ausgaben für den Kauf, die Miete oder die Pacht von Aufstellflächen Frequenznutzungsbeiträge die Nachrüstung von Sirenensteuergeräten bei Sirenenanlagen, die nicht den technischen Anforderungen entsprechen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Sirenenförderprogramm NRW

Wer wird gefördert?
Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung erhalten. Gefördert werden folgende Maßnahmen: elektronische Sirenenanlagen zur Montage an Dächern bzw. Gebäuden elektronische Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung Sirenensteuergeräte
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Sirenenanlage ist mind. in der Lage, die Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ zu emittieren. Die Sirenenanlage erreicht mind. den Schallpegel einer alten E57-Sirene (mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung). Die Sirenenanlage verfügt über eine Akkupufferung, um bei einem Stromausfall noch mind. 4 Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen zu
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Sirenen in Dach-/Gebäudemontage: 10.850 € Sirenen als freistehende Masterrichtung: 17.350 € Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung: 1.000 Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben für die Unterhaltung, Wartung und den Betrieb Ausgaben für den Kauf, die Miete oder die Pacht von Aufstellflächen Frequenznutzungsbeiträge die Nachrüstung von Sirenensteuergeräten bei Sirenenanlagen, die nicht den technischen Anforderungen entsprechen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
In welcher Form wird Sirenenförderprogramm NRW gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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