| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.08.2026 |
Landwirte
Sie können eine Förderung erhalten zum Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in folgenden Bereichen: Naturschutzgebiete Nationalparks nationale Naturmonumente Naturdenkmäler gesetzlich geschützte Biotope
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderhöhe 382 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche 1.527 € je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen Bagatellgrenze : 500 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ackerflächen, für die im Kalenderjahr eine Ausnahme nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugelassen Landschaftselemente, stillgelegte oder aus der Erzeugung genommene Flächen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsunterlagen bis zum 15.05. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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