NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
Die Mehrausgaben bzw. der Mehraufwand entstehen für produktiv
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Förderart: Zuschüsse bis zu 382 € je Hektar Ackerfläche und 1.527 € je Hektar Dauerkulturen
Wer wird gefördert?
Landwirte
Was wird gefördert?
Sie können eine Förderung erhalten zum Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in folgenden Bereichen: Naturschutzgebiete Nationalparks nationale Naturmonumente Naturdenkmäler gesetzlich geschützte Biotope Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe 382 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche 1
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