NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)

Zuschuss

Die Mehrausgaben bzw. der Mehraufwand entstehen für produktiv

Steckbrief zu Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.08.2026
LandwirtschaftNaturschutzNachhaltige Landnutzung

Wer wird gefördert?

Landwirte

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung erhalten zum Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in folgenden Bereichen: Naturschutzgebiete Nationalparks nationale Naturmonumente Naturdenkmäler gesetzlich geschützte Biotope

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderhöhe 382 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche 1.527 € je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen Bagatellgrenze : 500 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ackerflächen, für die im Kalenderjahr eine Ausnahme nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugelassen Landschaftselemente, stillgelegte oder aus der Erzeugung genommene Flächen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsunterlagen bis zum 15.05. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)

Wer wird gefördert?
Landwirte
Was wird gefördert?
Sie können eine Förderung erhalten zum Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in folgenden Bereichen: Naturschutzgebiete Nationalparks nationale Naturmonumente Naturdenkmäler gesetzlich geschützte Biotope
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderhöhe 382 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche 1.527 € je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen Bagatellgrenze : 500 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ackerflächen, für die im Kalenderjahr eine Ausnahme nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugelassen Landschaftselemente, stillgelegte oder aus der Erzeugung genommene Flächen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsunterlagen bis zum 15.05. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
In welcher Form wird Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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