| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 25.06.2026 |
Welche Voraussetzungen gelten
Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Formulare und Merkblätter Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Bankengruppe (KfW). Wichtig : Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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