NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Kommunen - Zuschuss
Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler
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Förderart: Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Bankengruppe (KfW). Wichtig : Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Richtlinie vom 21.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.12.2023, B1 Richtlinie vom 09.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30.12.2022, B2 Richtlinie vom 09.12.2022,
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