NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Kommunen - Zuschuss

Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Formulare und Merkblätter Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Bankengruppe (KfW). Wichtig : Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Richtlinie vom 21.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.12.2023, B1 Richtlinie vom 09.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30.12.2022, B2 Richtlinie vom 09.12.2022,
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