NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Wohngebäude - Kredit
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 150.000 € je Wohneinheit, und Tilgungszuschüsse bis zu 50%
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wen
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