| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.07.2026 |
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden: Sanierung zum Effizienzhaus WG : umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen: Effizienzhaus Denkmal EE oder Denkmal NH Effizienzhaus 85 EE oder 85 NH Effizienzhaus 70 EE oder 70 NH Effizienzhaus …
Förderart : Kredit, ggf. mit Tilgungszuschüssen Finanzierungsanteil : bis zu 100% Höchstbetrag investive Maßnahmen max. 150.000 € pro Wohneinheit energetische Fachplanung Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben Nachhaltigkeitszertifizierung Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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