NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Wohngebäude - Kredit

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 150.000 € je Wohneinheit, und Tilgungszuschüsse bis zu 50% Wer wird gefördert? Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen Was wird gefördert? Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wen
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