NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Wohngebäude - Kredit

ZuschussDarlehen

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände

Steckbrief zu BEG Wohngebäude - Kredit
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.07.2026
ImmobilienWohnungsbauEnergieeffizienz

Wer wird gefördert?

Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden: Sanierung zum Effizienzhaus WG : umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen: Effizienzhaus Denkmal EE oder Denkmal NH Effizienzhaus 85 EE oder 85 NH Effizienzhaus 70 EE oder 70 NH Effizienzhaus …

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit, ggf. mit Tilgungszuschüssen Finanzierungsanteil : bis zu 100% Höchstbetrag investive Maßnahmen max. 150.000 € pro Wohneinheit energetische Fachplanung Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben Nachhaltigkeitszertifizierung Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Wohngebäude - Kredit

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Angehörige freier Berufe Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden: Sanierung zum Effizienzhaus WG : umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen: Effizienzhaus Denkmal EE oder Denkmal NH Effizienzhaus 85 EE oder 85 NH Effizienzhaus 70 EE oder 70 NH Effizienzhaus …
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit, ggf. mit Tilgungszuschüssen Finanzierungsanteil : bis zu 100% Höchstbetrag investive Maßnahmen max. 150.000 € pro Wohneinheit energetische Fachplanung Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben Nachhaltigkeitszertifizierung Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) Umgehungstatbestände (z.B.
In welcher Form wird BEG Wohngebäude - Kredit gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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