NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts,
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Maßnahme und Antragsteller
Wer wird gefördert?
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig, rechtsfähig und rechtlich selbstständig sind
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozi
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden