NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Zuschuss

Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts,

Steckbrief zu Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten31.08.2026
KlimaschutzSoziale Infrastruktur

Wer wird gefördert?

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig, rechtsfähig und rechtlich selbstständig sind

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre Tätigkeit hat einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen, also Menschen, die besonders unter der Klimakrise leiden (z.B.Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, psychisch beeinträchtigte Personen, stationäre Patienten,

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei finanzschwachen Kommunen sowie juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbände bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe (max. Fördersumme): für den FSP 1 70.000 € für i.d.R. 12 Monate für den FSP 2 500.000 € für i.d.R. 18 Monate für den FSP 3 175.000 € für i.d.R. 24 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? die Bundesländer sowie deren Einrichtungen Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer wird gefördert?
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig, rechtsfähig und rechtlich selbstständig sind
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre Tätigkeit hat einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen, also Menschen, die besonders unter der Klimakrise leiden (z.B.Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, psychisch beeinträchtigte Personen, stationäre Patienten,
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei finanzschwachen Kommunen sowie juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbände bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe (max. Fördersumme): für den FSP 1 70.000 € für i.d.R. 12 Monate für den FSP 2 500.000 € für i.d.R. 18 Monate für den FSP 3 175.000 € für i.d.R. 24 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? die Bundesländer sowie deren Einrichtungen Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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