NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Zuschuss

Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und

Steckbrief zu Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.09.2026
AutomobilindustrieUmwelttechnologie

Wer wird gefördert?

Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei folgenden Fahrzeugen erhalten, um den Ausstoß von Stickoxiden und Partikeln zu mindern: Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und mobile dieselbetriebene Maschinen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge: Schadstoffklassen A und B (Euro I und II) bzw. Stufen A, B1, B2 und C (Euro III, IV, V und EEV) Schadstoffklassen der Stufen A und B (Euro 3 und 4) Schadstoffklasse Euro 5 Anforderungen an die dieselbetriebenen Maschinen: nicht für den Straßenverkehr bestimmt Selbstzündungsmotoren mit Nutzleistung von mind. 18 kW und max.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang experimentelle Entwicklung bis zu 25% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich industrielle Forschung bis zu 50% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich Erhöhung um 10% bei mittleren Unternehmen und um 20% bei kleinen Unternehmen ( KMU-Definition der EU Erhöhung um 15% bei Gemeinschaftsprojekten Förderhöhe Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Wer wird gefördert?
Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei folgenden Fahrzeugen erhalten, um den Ausstoß von Stickoxiden und Partikeln zu mindern: Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und mobile dieselbetriebene Maschinen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge: Schadstoffklassen A und B (Euro I und II) bzw. Stufen A, B1, B2 und C (Euro III, IV, V und EEV) Schadstoffklassen der Stufen A und B (Euro 3 und 4) Schadstoffklasse Euro 5 Anforderungen an die dieselbetriebenen Maschinen: nicht für den Straßenverkehr bestimmt Selbstzündungsmotoren mit Nutzleistung von mind. 18 kW und max.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang experimentelle Entwicklung bis zu 25% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich industrielle Forschung bis zu 50% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich Erhöhung um 10% bei mittleren Unternehmen und um 20% bei kleinen Unternehmen ( KMU-Definition der EU Erhöhung um 15% bei Gemeinschaftsprojekten Förderhöhe Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen