NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten (Erhöhung auf 80% möglich), max. 3 Mio. €
Wer wird gefördert?
Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei folgenden Fahrzeugen erhalten, um den Ausstoß von Stickoxiden und Partikeln zu mindern: Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und mobile dieselbetriebene Maschinen Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge: Schadstoffklassen A und B (Euro I und II) bzw. Stufen A, B1, B2 und C (Euro III, IV, V und EEV) Schadstoffklassen der Stufen A und B (Euro 3 und 4) Schadstoffklasse Euro
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