| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 25.09.2026 |
Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei folgenden Fahrzeugen erhalten, um den Ausstoß von Stickoxiden und Partikeln zu mindern: Dieselkraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und mobile dieselbetriebene Maschinen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge: Schadstoffklassen A und B (Euro I und II) bzw. Stufen A, B1, B2 und C (Euro III, IV, V und EEV) Schadstoffklassen der Stufen A und B (Euro 3 und 4) Schadstoffklasse Euro 5 Anforderungen an die dieselbetriebenen Maschinen: nicht für den Straßenverkehr bestimmt Selbstzündungsmotoren mit Nutzleistung von mind. 18 kW und max.
Förderart : Zuschuss Förderumfang experimentelle Entwicklung bis zu 25% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich industrielle Forschung bis zu 50% der förderfähigen Kosten, Erhöhung auf max. 80% möglich Erhöhung um 10% bei mittleren Unternehmen und um 20% bei kleinen Unternehmen ( KMU-Definition der EU Erhöhung um 15% bei Gemeinschaftsprojekten Förderhöhe Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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