NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)
forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr
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Förderart: Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €, bei LEADER-Vorhaben bis zu 70%
Was wird gefördert?
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten Landankauf Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind Leistungen der öffentlichen Verwaltung laufender Betrieb Unterhaltung Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung , Dezernat 33. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Runderlass vom 15.03.2019, Ministerialb
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