NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € bezogen aufs Antragsjahr Wer wird gefördert? natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden Was wird gefördert? Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen , die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben fi
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