NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuschuss

die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in

Steckbrief zu Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten08.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen , die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Räumung von Kalamitätsflächen (Nadelholz) nach Extremwetterereignissen insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen. Sie sind Eigentümer der begünstigten Flächen oder legen bei Pacht und Miete eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vor.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe bis zu 50.000 € bezogen auf das jeweilige Antragsjahr für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz: weitere 2.500 € je angefangene 50 ha Mitgliedsfläche Der Betrag gilt bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen für jedes einzelne Mitglied. Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze. Bagatellgrenze : je Antrag 1.000 € bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften 12.500 € bei Maßnahmen im Kommunalwald Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Wer wird gefördert?
natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen , die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Räumung von Kalamitätsflächen (Nadelholz) nach Extremwetterereignissen insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen. Sie sind Eigentümer der begünstigten Flächen oder legen bei Pacht und Miete eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vor.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe bis zu 50.000 € bezogen auf das jeweilige Antragsjahr für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz: weitere 2.500 € je angefangene 50 ha Mitgliedsfläche Der Betrag gilt bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen für jedes einzelne Mitglied. Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze. Bagatellgrenze : je Antrag 1.000 € bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften 12.500 € bei Maßnahmen im Kommunalwald Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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