| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 08.07.2026 |
natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden
Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen , die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Räumung von Kalamitätsflächen (Nadelholz) nach Extremwetterereignissen insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager)
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen. Sie sind Eigentümer der begünstigten Flächen oder legen bei Pacht und Miete eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vor.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe bis zu 50.000 € bezogen auf das jeweilige Antragsjahr für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz: weitere 2.500 € je angefangene 50 ha Mitgliedsfläche Der Betrag gilt bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen für jedes einzelne Mitglied. Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze. Bagatellgrenze : je Antrag 1.000 € bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften 12.500 € bei Maßnahmen im Kommunalwald Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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