NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € bezogen aufs Antragsjahr
Wer wird gefördert?
natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz und andere Genossenschaften mit Staatswaldanteilen über 25%, sofern die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen , die durch die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen erforderlich werden. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben fi
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden