NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)
Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW)
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden erhalten: nachhaltige urbane Mobilitätspläne Maßnahmen zur Digitalisi
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