NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)

Zuschuss

Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW)

Steckbrief zu Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
VerkehrMobilität

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden erhalten: nachhaltige urbane Mobilitätspläne Maßnahmen zur Digitalisierung Mobilstationen Mobilitätsmanagement Einführung von Sharing-Diensten Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Logistik

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie legen bei Antragstellung dar, dass Ihr Vorhaben beiden oder einem der folgenden Zielsetzungen dient: Verbesserung des Mobilitätssystems Erhöhung der Verkehrssicherheit Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein. Für investive Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen liegt uneingeschränktes Baurecht vor. Der erforderliche Grunderwerb ist gesichert. Alle im Zusammenhang mit den Mobilitätsangeboten stehenden Anlagen bilden eine städtebauliche Einheit und sind soweit zweckmäßig vollständig barrierefrei erreichbar bzw. die Herstellung der Barrierefreiheit ist geplant.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 80% der förderfähigen Ausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Vorhaben, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können Ihren Antrag zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden erhalten: nachhaltige urbane Mobilitätspläne Maßnahmen zur Digitalisierung Mobilstationen Mobilitätsmanagement Einführung von Sharing-Diensten Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Logistik
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie legen bei Antragstellung dar, dass Ihr Vorhaben beiden oder einem der folgenden Zielsetzungen dient: Verbesserung des Mobilitätssystems Erhöhung der Verkehrssicherheit Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein. Für investive Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen liegt uneingeschränktes Baurecht vor. Der erforderliche Grunderwerb ist gesichert. Alle im Zusammenhang mit den Mobilitätsangeboten stehenden Anlagen bilden eine städtebauliche Einheit und sind soweit zweckmäßig vollständig barrierefrei erreichbar bzw. die Herstellung der Barrierefreiheit ist geplant.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 80% der förderfähigen Ausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Vorhaben, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können Ihren Antrag zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.
In welcher Form wird Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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