NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Heimat-Förderung
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im
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Förderart: Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben, Höhe abhängig von der Art der Maßnahme
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände natürliche Personen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich private und gemeinnützige Organisationen Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Heimatförderung in 5 Bereichen erhalten: Heimat-Scheck : zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen (z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Präsentationstechnik) Heimat-Preis : für innovative Heimatprojekte, um die konkrete Arbeit zu belohnen und nachahmenswerte Praxisbeispiele zu liefern Heimat-Werkstatt : für offenen,
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