| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 25.08.2026 |
Öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Erhaltung, Verbesserung und Erhöhung der Betriebssicherheit von Eisenbahninfrastruktur erhalten. Gefördert werden öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen für den Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden Maßnahmen finanzieren: Investitionsmaßnahmen (einschließlich Planungskosten), die vom Eisenbahn-Bundesamt zur Ertüchtigung Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gefördert werden (ergänzende Landesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz) Investitionen (einschließlich Planungskosten) für Erneuerung und Ersatz
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben für Ertüchtigung außerhalb von Binnenhäfen bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben für Ertüchtigung in Binnenhäfen bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Erneuerung und Ersatz sowie Ausbau und Neubau, für Neubauvorhaben jedoch max. 60 € und für Ausbauvorhaben max. 40 € je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben Bagatellgrenze : 30.000 € (bei Planungskosten für große Ausbau- und Neubauvorhaben 300.000 €) Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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