NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Eisenbahninfrastrukturförderung für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen des Güterverkehrs (NE-Infrastrukturförderung NRW)
Investitionsmaßnahmen (einschließlich Planungskosten), die vom
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Förderart: Zuschüsse zwischen 30% und 75% der förderfähigen Ausgaben, abhängig vom Vorhaben
Wer wird gefördert?
Öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Erhaltung, Verbesserung und Erhöhung der Betriebssicherheit von Eisenbahninfrastruktur erhalten. Gefördert werden öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen für den Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden Maßnahmen finanzieren: Investitionsmaßnahmen (einschließlich Planungskosten), die vom Eisenbahn-Bundesamt zur Ertüchtigung Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gefördert werden (ergänzende Landesförderung nach dem Schien
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