NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Eisenbahninfrastrukturförderung für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen des Güterverkehrs (NE-Infrastrukturförderung NRW)

Zuschuss

Investitionsmaßnahmen (einschließlich Planungskosten), die vom

Steckbrief zu Eisenbahninfrastrukturförderung für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen des Güterverkehrs (NE-Infrastrukturförderung NRW)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.08.2026
InfrastrukturEisenbahnLogistik

Wer wird gefördert?

Öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Erhaltung, Verbesserung und Erhöhung der Betriebssicherheit von Eisenbahninfrastruktur erhalten. Gefördert werden öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen für den Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden Maßnahmen finanzieren: Investitionsmaßnahmen (einschließlich Planungskosten), die vom Eisenbahn-Bundesamt zur Ertüchtigung Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gefördert werden (ergänzende Landesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz) Investitionen (einschließlich Planungskosten) für Erneuerung und Ersatz

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben für Ertüchtigung außerhalb von Binnenhäfen bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben für Ertüchtigung in Binnenhäfen bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Erneuerung und Ersatz sowie Ausbau und Neubau, für Neubauvorhaben jedoch max. 60 € und für Ausbauvorhaben max. 40 € je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben Bagatellgrenze : 30.000 € (bei Planungskosten für große Ausbau- und Neubauvorhaben 300.000 €) Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Eisenbahninfrastrukturförderung für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen des Güterverkehrs (NE-Infrastrukturförderung NRW)

Wer wird gefördert?
Öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Erhaltung, Verbesserung und Erhöhung der Betriebssicherheit von Eisenbahninfrastruktur erhalten. Gefördert werden öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen für den Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden Maßnahmen finanzieren: Investitionsmaßnahmen (einschließlich Planungskosten), die vom Eisenbahn-Bundesamt zur Ertüchtigung Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gefördert werden (ergänzende Landesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz) Investitionen (einschließlich Planungskosten) für Erneuerung und Ersatz
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben für Ertüchtigung außerhalb von Binnenhäfen bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben für Ertüchtigung in Binnenhäfen bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Erneuerung und Ersatz sowie Ausbau und Neubau, für Neubauvorhaben jedoch max. 60 € und für Ausbauvorhaben max. 40 € je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben Bagatellgrenze : 30.000 € (bei Planungskosten für große Ausbau- und Neubauvorhaben 300.000 €) Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Eisenbahninfrastrukturförderung für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen des Güterverkehrs (NE-Infrastrukturförderung NRW) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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