NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften
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Förderart: Zuschüsse je nach Maßnahme von 60.000 €, 10.000 €, 1.000 € einmalig bzw. 500 € monatlich
Wer wird gefördert?
hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften
Was wird gefördert?
Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können einen Zuschuss erhalten zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im jeweiligen Fördergebiet. Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte sowie eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (Standortförderung) Errichtung von Lehrpraxen Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztliche
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