NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Zuschuss

hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften

Steckbrief zu Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
GesundheitMedizinische Dienste

Wer wird gefördert?

hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften

Was wird gefördert?

Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können einen Zuschuss erhalten zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im jeweiligen Fördergebiet. Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte sowie eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (Standortförderung) Errichtung von Lehrpraxen Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß dem geltenden Konsenspapier zur …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie führen die Maßnahme im Fördergebiet durch. Durch die Maßnahme verbessert sich die hausärztliche Versorgung im Fördergebiet.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes: bis zu 60.000 € Errichtung von Lehrpraxen: 10.000 € Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme: 500 € pro Monat Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin: 500 € pro Monat Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal: 1.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag im Online-Förderportal bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (max.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Wer wird gefördert?
hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften
Was wird gefördert?
Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können einen Zuschuss erhalten zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im jeweiligen Fördergebiet. Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte sowie eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (Standortförderung) Errichtung von Lehrpraxen Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß dem geltenden Konsenspapier zur …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie führen die Maßnahme im Fördergebiet durch. Durch die Maßnahme verbessert sich die hausärztliche Versorgung im Fördergebiet.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes: bis zu 60.000 € Errichtung von Lehrpraxen: 10.000 € Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme: 500 € pro Monat Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin: 500 € pro Monat Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal: 1.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag im Online-Förderportal bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (max.
In welcher Form wird Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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