NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderung von Agrarumweltmaßnahmen
Den zuständigen Prüfungsorganen kann jederzeit die Möglichkeit
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Förderart: Zuschüsse von 25 bis 1.620 € pro Hektar förderfähiger Anbaufläche
Wer wird gefördert?
Landwirtinnen und Landwirte Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss zu folgenden Agrarumweltmaßnahmen: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge Anlage von Uferrandstreifen Anlage von Erosionsschutzstreifen Anlage mehrjähriger Buntbrachen Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahme wird für mindestens 5 Jahre durchgeführt. Den zuständigen Prüfungsorganen kann jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben werden. Die betroffenen Flächen sind landwirtsch
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