NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Zuschuss

Den zuständigen Prüfungsorganen kann jederzeit die Möglichkeit

Steckbrief zu Förderung von Agrarumweltmaßnahmen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten18.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Landwirtinnen und Landwirte Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu folgenden Agrarumweltmaßnahmen: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge Anlage von Uferrandstreifen Anlage von Erosionsschutzstreifen Anlage mehrjähriger Buntbrachen Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahme wird für mindestens 5 Jahre durchgeführt. Den zuständigen Prüfungsorganen kann jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben werden. Die betroffenen Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und liegen in Nordrhein-Westfalen. Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 25 bis 1.620 € pro Hektar förderfähiger Anbaufläche, abhängig von der Maßnahme Bagetallgrenze : 200 bzw. 500 €, abhängig von der Maßnahme Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Landschaftselemente Wichtig: Seit 2020 können Sie keine neuen Grund- sowie Folgeanträge für den Anbau von Zwischenfrüchten stellen, da dieser in den Roten Gebieten im Rahmen der Düngeverordnung zukünftig verpflichtend wird. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag elektronisch beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten. Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraums stellen

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

Wer wird gefördert?
Landwirtinnen und Landwirte Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss zu folgenden Agrarumweltmaßnahmen: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge Anlage von Uferrandstreifen Anlage von Erosionsschutzstreifen Anlage mehrjähriger Buntbrachen Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahme wird für mindestens 5 Jahre durchgeführt. Den zuständigen Prüfungsorganen kann jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben werden. Die betroffenen Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und liegen in Nordrhein-Westfalen. Für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten zusätzlich gesonderte Voraussetzungen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 25 bis 1.620 € pro Hektar förderfähiger Anbaufläche, abhängig von der Maßnahme Bagetallgrenze : 200 bzw. 500 €, abhängig von der Maßnahme Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Landschaftselemente Wichtig: Seit 2020 können Sie keine neuen Grund- sowie Folgeanträge für den Anbau von Zwischenfrüchten stellen, da dieser in den Roten Gebieten im Rahmen der Düngeverordnung zukünftig verpflichtend wird. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag elektronisch beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten. Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraums stellen
In welcher Form wird Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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