NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Forstliche Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse, abhängig von Art der Maßnahme
Wer wird gefördert?
natürliche Personen juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz Eigentümergemeinschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Religionsgemeinschaften Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK
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