NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und sonstige

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaft Landwirte
Förderart: Zuschüsse bis zu 135 € pro Hektar, Erhöhung durch diverse Maßnahmen möglich Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Flächen im öffentlichen Eigentum Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum 15.05. für das laufende Jahr. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom
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