NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)
Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und sonstige
Landwirtschaft
Landwirte
Förderart: Zuschüsse bis zu 135 € pro Hektar, Erhöhung durch diverse Maßnahmen möglich
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Flächen im öffentlichen Eigentum Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum 15.05. für das laufende Jahr. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom
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