| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 24.06.2026 |
Welche Voraussetzungen gelten
Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Flächen im öffentlichen Eigentum Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum 15.05. für das laufende Jahr.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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