NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens , die zur Verbesse
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden