NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuschuss

juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine

Steckbrief zu Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten18.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens , die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen. Die Förderung umfasst insbesondere folgende Teilmärkte der Umweltwirtschaft umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung Energieeffizienz und Energieeinsparung Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft Wasserwirtschaft nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : i.d.R. 12.500 €, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation 25.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie i.d.R. im Rahmen von Projektaufrufen und Wettbewerben beim Projektträger Jülich Eine Antragstellung zur Förderung von Vorhaben, für die kein entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb veröffentlicht ist, ist ebenfalls möglich und auch an den Projektträger Jülich zu richten. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens , die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen. Die Förderung umfasst insbesondere folgende Teilmärkte der Umweltwirtschaft umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung Energieeffizienz und Energieeinsparung Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft Wasserwirtschaft nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : i.d.R. 12.500 €, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation 25.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie i.d.R. im Rahmen von Projektaufrufen und Wettbewerben beim Projektträger Jülich Eine Antragstellung zur Förderung von Vorhaben, für die kein entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb veröffentlicht ist, ist ebenfalls möglich und auch an den Projektträger Jülich zu richten. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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