| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 18.08.2026 |
kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens , die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen. Die Förderung umfasst insbesondere folgende Teilmärkte der Umweltwirtschaft umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung Energieeffizienz und Energieeinsparung Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft Wasserwirtschaft nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : i.d.R. 12.500 €, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation 25.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie i.d.R. im Rahmen von Projektaufrufen und Wettbewerben beim Projektträger Jülich Eine Antragstellung zur Förderung von Vorhaben, für die kein entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb veröffentlicht ist, ist ebenfalls möglich und auch an den Projektträger Jülich zu richten. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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