NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

Zuschuss

Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information

Steckbrief zu Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten30.07.2026
MobilitätInfrastruktur

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden erhalten. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs . Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben) 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden erhalten. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs . Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben) 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
In welcher Form wird Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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