NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden erhalten. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs . Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität. Mit dem Zuschuss können insbesondere folge
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