| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.07.2026 |
Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden erhalten. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs . Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben) 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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