| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
aktive Landwirtinnen und Landwirte
Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet).
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen. Sie bewirtschaften im Antragsjahr mind. 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen 25 und 75 €/ha Bagatellgrenze : 250 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen