NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Zuschuss

Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur

Steckbrief zu Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

aktive Landwirtinnen und Landwirte

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet).

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen. Sie bewirtschaften im Antragsjahr mind. 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen 25 und 75 €/ha Bagatellgrenze : 250 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer wird gefördert?
aktive Landwirtinnen und Landwirte
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet).
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen. Sie bewirtschaften im Antragsjahr mind. 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen 25 und 75 €/ha Bagatellgrenze : 250 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende
In welcher Form wird Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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