NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur
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Förderart: Zuschüsse von 25 bis 75 € pro Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl
Wer wird gefördert?
aktive Landwirtinnen und Landwirte
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet). Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen
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