NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% der Planungskosten und 60% der Investitionskosten mit Laufzeiten bis 50 Jahre
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Kreise Gemeindeverbände sondergesetzliche Wasserverbände Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Bundes und des Landes)
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionsvorhaben in wasserwirtschaftliche Maßnahmen Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen in folgenden Bereichen: Wasserbauliche Maßnahmen : Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement, naturnaher Gewässerausbau einschließlich des jeweils erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit Untersuchunge
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