| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 15.09.2026 |
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie eine natürliche Person, also privater Investor Business Angel und wenn Sie neu ausgegebene Geschäftsanteile an einem innovativen kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben oder Ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft (Unternehmen) veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde. Übrigens: Als natürliche Person können Sie sich einer Beteiligungsgesellschaft bedienen.
Sie können einen Zuschuss für den Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen an jungen, innovativen Unternehmen erhalten. Die Förderung erfolgt durch Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt Exitzuschuss als pauschale Kompensation für Steuern, die auf einen Veräußerungsgewinn zu zahlen sind.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Als Investierender berücksichtigen Sie die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis
Förderart : Zuschuss Förderumfang Erwerbszuschuss : 15% des Kaufpreises für den Anteilserwerb, max. 100.000 € förderfähige Investitionssumme pro natürliche Person (max. 450.000 € je Unternehmen pro Kalenderjahr) Exitzuschuss : 25% des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Erwerbszuschuss: Zunächst reicht das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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