NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten

herstellen, die unter einen der in Anhang I der Beihilfe-Leitlinien

Steckbrief zu Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten09.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang I der Beihilfe-Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen

Was wird gefördert?

Als Produktionsunternehmen in einem beihilfefähigen Sektor bzw. Teilsektor im Bereich des europäischen Emissionshandels können Sie eine Billigkeitsleistung erhalten, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern ( Strompreiskompensation

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Anlagen befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist in Betrieb. Eine Stilllegung oder Verlegung der Anlage zeigen Sie der Bewilligungsbehörde unverzüglich an. Gegenleistungen , wie der Betrieb eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, weisen Sie nach , um die Förderung zu behalten. Auf Verlangen erteilen Sie

Wie wird gefördert?

Förderart : Billigkeitsleistung Förderumfang : abhängig von den indirekten CO -Kosten des Vorjahres Förderzeitraum : 2025 bis 2030 So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Leistung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Wie erfolgt die Antragstellung? Antragstelle ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang I der Beihilfe-Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen
Was wird gefördert?
Als Produktionsunternehmen in einem beihilfefähigen Sektor bzw. Teilsektor im Bereich des europäischen Emissionshandels können Sie eine Billigkeitsleistung erhalten, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern ( Strompreiskompensation
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Anlagen befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist in Betrieb. Eine Stilllegung oder Verlegung der Anlage zeigen Sie der Bewilligungsbehörde unverzüglich an. Gegenleistungen , wie der Betrieb eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, weisen Sie nach , um die Förderung zu behalten. Auf Verlangen erteilen Sie
Wie wird gefördert?
Förderart : Billigkeitsleistung Förderumfang : abhängig von den indirekten CO -Kosten des Vorjahres Förderzeitraum : 2025 bis 2030 So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Leistung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Wie erfolgt die Antragstellung? Antragstelle ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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