NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten
herstellen, die unter einen der in Anhang I der Beihilfe-Leitlinien
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Förderart: Billigkeitsleistung zur Minderung der auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen, abhängig von den indirekten CO2-Kosten des Vorjahres
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang I der Beihilfe-Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen
Was wird gefördert?
Als Produktionsunternehmen in einem beihilfefähigen Sektor bzw. Teilsektor im Bereich des europäischen Emissionshandels können Sie eine Billigkeitsleistung erhalten, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern ( Strompreiskompensation Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Anlagen befindet sich auf dem Gebiet der Bundesre
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