NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

Darlehen

mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in

Steckbrief zu KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Bei Vorhaben in Deutschland: natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts kommunale Zweckverbände Unternehmen, die im Rahmen …

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für folgende Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten: Stromerzeugung zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ( KWK-Anlagen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem Gefördert werden: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen, einschließlich Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 150 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten bis zu 5 Jahre Laufzeit bei 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre Laufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 15 oder 20 Jahre Laufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 30 Jahre Laufzeit bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit: 2 Jahre Zinssatz : fest für bis zu 10 Jahre bzw. 15 Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

Wer wird gefördert?
Bei Vorhaben in Deutschland: natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts kommunale Zweckverbände Unternehmen, die im Rahmen …
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für folgende Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten: Stromerzeugung zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ( KWK-Anlagen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem Gefördert werden: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen, einschließlich Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 150 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten bis zu 5 Jahre Laufzeit bei 1 Tilgungsfreijahr bis zu 10 Jahre Laufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren bis zu 15 oder 20 Jahre Laufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren bis zu 30 Jahre Laufzeit bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren Mindestlaufzeit: 2 Jahre Zinssatz : fest für bis zu 10 Jahre bzw. 15 Tilgung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen