NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard
mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in
Energie
KMUUnternehmen im Bereich Erneuerbare Energien
Förderart: Zinsgünstige Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 150 Mio. € pro Vorhaben
Was wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert?
Nachhaltigkeit Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Formulare und Merkblätter Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Bund, Bundesländer sowie deren Einrichtungen Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden Anlagen (z.B. Speicher), die im direkten Zusammenhang mit fossilen Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben Treuhandkonstr
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