| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 04.09.2026 |
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. € Im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Klinikeinrichtungen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland Große Unternehmen können sich auf eigene Kosten beteiligen.
Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche und vorwettbewerbliche Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer medizin-technischer Lösungen , die auf einen medizinischen Versorgungsbedarf gerichtet sind, der Verbesserung der Patientenversorgung dienen und die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU stärken. Gefördert werden folgende Vorhaben: wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung sowie deren Integration in den Patientenpfad entlang der Versorgungsstufen in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Prognose Therapie, Monitoring, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege präklinische In-vivo-, In-vitro- …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Ein bedeutender Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) erbracht. Bei Verbundvorhaben kommen mind. 50% der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugute. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und/oder der Schweiz. Ihr Vorhaben hat einen konkreten anwendungsbezogenen medizintechnischen Lösungsansatz. Dessen technische Machbarkeit ist wissenschaftlich belegt.
Förderart : Zuschuss Förderumfang falls die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird: für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € für mittlere Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20% Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen