NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KMU-innovativ: Medizintechnik

Zuschuss

bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €

Steckbrief zu KMU-innovativ: Medizintechnik
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.09.2026
MedizintechnikForschungInnovation

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. € Im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Klinikeinrichtungen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland Große Unternehmen können sich auf eigene Kosten beteiligen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche und vorwettbewerbliche Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer medizin-technischer Lösungen , die auf einen medizinischen Versorgungsbedarf gerichtet sind, der Verbesserung der Patientenversorgung dienen und die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU stärken. Gefördert werden folgende Vorhaben: wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung sowie deren Integration in den Patientenpfad entlang der Versorgungsstufen in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Prognose Therapie, Monitoring, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege präklinische In-vivo-, In-vitro- …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Ein bedeutender Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) erbracht. Bei Verbundvorhaben kommen mind. 50% der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugute. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und/oder der Schweiz. Ihr Vorhaben hat einen konkreten anwendungsbezogenen medizintechnischen Lösungsansatz. Dessen technische Machbarkeit ist wissenschaftlich belegt.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang falls die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird: für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € für mittlere Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20% Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KMU-innovativ: Medizintechnik

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. € Im Rahmen von Verbundprojekten Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Klinikeinrichtungen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland Große Unternehmen können sich auf eigene Kosten beteiligen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche und vorwettbewerbliche Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer medizin-technischer Lösungen , die auf einen medizinischen Versorgungsbedarf gerichtet sind, der Verbesserung der Patientenversorgung dienen und die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU stärken. Gefördert werden folgende Vorhaben: wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung sowie deren Integration in den Patientenpfad entlang der Versorgungsstufen in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Prognose Therapie, Monitoring, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege präklinische In-vivo-, In-vitro- …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Ein bedeutender Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) erbracht. Bei Verbundvorhaben kommen mind. 50% der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugute. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und/oder der Schweiz. Ihr Vorhaben hat einen konkreten anwendungsbezogenen medizintechnischen Lösungsansatz. Dessen technische Machbarkeit ist wissenschaftlich belegt.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang falls die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird: für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € für mittlere Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20% Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird KMU-innovativ: Medizintechnik gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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