NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)
Nordrhein-Westfalen; d. h. anerkannte Naturschutzvereinigungen oder
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse von 80% der Bemessungsgrundlage, für die Arbeiten der EDV-Servicestelle 100%
Wer wird gefördert?
Trägervereine von Biologischen Stationen Nordrhein-Westfalen; d. h. anerkannte Naturschutzvereinigungen oder eingetragene Vereine, an denen diese beteiligt sind
Was wird gefördert?
Den Zuschuss erhalten Trägervereine von Biologischen Stationen Verbesserungsmaßnahmen von Natur- und Umweltbedingungen Mitfinanziert werden: Betreuung von Schutzgebieten Vertragsnaturschutz Artenschutz wissenschaftliche und beratende Aufgaben Naturschutzbildung Außerdem können gefördert werden: Sonderanschaffungen Arbeiten der EDV-Servicestelle, die der Datenübertragung zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und zu anderen Landesbehörden dienen Welche
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