NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

Zuschuss

Nordrhein-Westfalen; d. h. anerkannte Naturschutzvereinigungen oder

Steckbrief zu Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.07.2026
NaturschutzUmweltschutz

Wer wird gefördert?

Trägervereine von Biologischen Stationen Nordrhein-Westfalen; d. h. anerkannte Naturschutzvereinigungen oder eingetragene Vereine, an denen diese beteiligt sind

Was wird gefördert?

Den Zuschuss erhalten Trägervereine von Biologischen Stationen Verbesserungsmaßnahmen von Natur- und Umweltbedingungen Mitfinanziert werden: Betreuung von Schutzgebieten Vertragsnaturschutz Artenschutz wissenschaftliche und beratende Aufgaben Naturschutzbildung Außerdem können gefördert werden: Sonderanschaffungen Arbeiten der EDV-Servicestelle, die der Datenübertragung zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und zu anderen Landesbehörden dienen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

Wer wird gefördert?
Trägervereine von Biologischen Stationen Nordrhein-Westfalen; d. h. anerkannte Naturschutzvereinigungen oder eingetragene Vereine, an denen diese beteiligt sind
Was wird gefördert?
Den Zuschuss erhalten Trägervereine von Biologischen Stationen Verbesserungsmaßnahmen von Natur- und Umweltbedingungen Mitfinanziert werden: Betreuung von Schutzgebieten Vertragsnaturschutz Artenschutz wissenschaftliche und beratende Aufgaben Naturschutzbildung Außerdem können gefördert werden: Sonderanschaffungen Arbeiten der EDV-Servicestelle, die der Datenübertragung zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und zu anderen Landesbehörden dienen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
In welcher Form wird Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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