NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Aquakultur und Fischwirtschaft - Betriebsmittel
kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft gemäß
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Förderart: Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten und für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen Investitionen in die Versuchsfischerei Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen Kosten für direkte Besatzmaßnahmen Umschuldungen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Vorhaben, deren Verwendung
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