NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten zwischen und innerhalb aktiver und
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse abhängig von der geplanten Maßnahme, 18% Zuschlag auf die förderfähigen Baukosten für Planung und Verwaltung
Wer wird gefördert?
Erstempfänger: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Letztempfänger: Eigentümer, Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erhalten. Förderfähig sind folgende Maßnahmen: aktiver Lärmschutz an Bahnanlagen passiver Lärmschutz an baulichen Anlagen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre Lärmsanierungsmaßnahme ist im Lärmsanier
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