NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Zuschuss

Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten zwischen und innerhalb aktiver und

Steckbrief zu Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten31.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Erstempfänger: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Letztempfänger: Eigentümer, Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erhalten. Förderfähig sind folgende Maßnahmen: aktiver Lärmschutz an Bahnanlagen passiver Lärmschutz an baulichen Anlagen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre Lärmsanierungsmaßnahme ist im Lärmsanierungsprogramm enthalten. Es findet eine Abwägung

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw. dem Maßnahmenbündel Planungs- und Verwaltungskosten pauschal i.H.v. 18% als Zuschlag auf die zuwendungsfähigen Baukosten Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Mieter und Pächter Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? passive Lärmschutzmaßnahmen wenden Sie sich als Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigter von baulichen Anlagen vor Beginn Lärmschutzmaßnahme an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellt den Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Wer wird gefördert?
Erstempfänger: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Letztempfänger: Eigentümer, Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erhalten. Förderfähig sind folgende Maßnahmen: aktiver Lärmschutz an Bahnanlagen passiver Lärmschutz an baulichen Anlagen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre Lärmsanierungsmaßnahme ist im Lärmsanierungsprogramm enthalten. Es findet eine Abwägung
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw. dem Maßnahmenbündel Planungs- und Verwaltungskosten pauschal i.H.v. 18% als Zuschlag auf die zuwendungsfähigen Baukosten Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Mieter und Pächter Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? passive Lärmschutzmaßnahmen wenden Sie sich als Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigter von baulichen Anlagen vor Beginn Lärmschutzmaßnahme an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellt den Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
In welcher Form wird Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen