| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 31.08.2026 |
Erstempfänger: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes Letztempfänger: Eigentümer, Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden
Sie können einen Zuschuss für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erhalten. Förderfähig sind folgende Maßnahmen: aktiver Lärmschutz an Bahnanlagen passiver Lärmschutz an baulichen Anlagen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihre Lärmsanierungsmaßnahme ist im Lärmsanierungsprogramm enthalten. Es findet eine Abwägung
Förderart : Zuschuss Förderumfang abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw. dem Maßnahmenbündel Planungs- und Verwaltungskosten pauschal i.H.v. 18% als Zuschlag auf die zuwendungsfähigen Baukosten Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Mieter und Pächter Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? passive Lärmschutzmaßnahmen wenden Sie sich als Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigter von baulichen Anlagen vor Beginn Lärmschutzmaßnahme an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellt den Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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