NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Güterkraftverkehr KMUUnternehmen
Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro schwerem Nutzfahrzeug und max. 33.000 € pro Unternehmen Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Miete von Ausrüstungsgegenständen oder Einrichtungen Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind Fahrzeugkomponenten oder Maßnahmen, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Anträge können Sie bis zum 31.08. des Jahres einreichen, in dem Sie mit
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