NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb
nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bis zu 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
Wer wird gefördert?
agrargewerbliche Handelsunternehmen land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks forstwirtschaftliche Unternehmen Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Wichtig: Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Mit dem Darlehen können Sie Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft finanzieren, die die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessern Wirtschaftskraft ländlicher Räume steigern Gefördert werden fo
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