NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz
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Förderart: Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
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Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen Erwerb von Betriebsmitteln Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Vorhaben, deren Ve
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