NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel
nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
Wer wird gefördert?
agrargewerbliche Handelsunternehmen land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung (nur Betriebsmittel) Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Wichtig : Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, um Ihren agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebsmittelbedarf finanzieren. Bei KMU werden außerdem Unternehmenskä
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