| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.07.2026 |
Integrationsunternehmen Integrationsbetriebe Integrationsabteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie rechtlich unselbstständig sind
Als Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung können Sie Zuschuss für Investitionen erhalten, mit denen Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Neu- und Erweiterungsbauten von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen u.ä., die über den Rahmen der Instandsetzung bzw. Substanzerhaltung hinausgehen Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bei Investitionen: max. 20.000 € pro Arbeitsplatz, max. 80% der förderfähigen Investitionsausgaben bei laufender Unterstützung: monatlich 210 € für den besonderen Betreuungsaufwand für schwerbehinderte Beschäftigte Zuschuss von 30% des Bruttolohnes für schwerbehinderte Beschäftigte Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland .
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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