NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Integration unternehmen! - Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Zuschuss

im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie

Steckbrief zu Integration unternehmen! - Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.07.2026
SozialwirtschaftInklusion

Wer wird gefördert?

Integrationsunternehmen Integrationsbetriebe Integrationsabteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie rechtlich unselbstständig sind

Was wird gefördert?

Als Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung können Sie Zuschuss für Investitionen erhalten, mit denen Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Neu- und Erweiterungsbauten von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen u.ä., die über den Rahmen der Instandsetzung bzw. Substanzerhaltung hinausgehen Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bei Investitionen: max. 20.000 € pro Arbeitsplatz, max. 80% der förderfähigen Investitionsausgaben bei laufender Unterstützung: monatlich 210 € für den besonderen Betreuungsaufwand für schwerbehinderte Beschäftigte Zuschuss von 30% des Bruttolohnes für schwerbehinderte Beschäftigte Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland .

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Integration unternehmen! - Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Wer wird gefördert?
Integrationsunternehmen Integrationsbetriebe Integrationsabteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie rechtlich unselbstständig sind
Was wird gefördert?
Als Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung können Sie Zuschuss für Investitionen erhalten, mit denen Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Neu- und Erweiterungsbauten von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen u.ä., die über den Rahmen der Instandsetzung bzw. Substanzerhaltung hinausgehen Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bei Investitionen: max. 20.000 € pro Arbeitsplatz, max. 80% der förderfähigen Investitionsausgaben bei laufender Unterstützung: monatlich 210 € für den besonderen Betreuungsaufwand für schwerbehinderte Beschäftigte Zuschuss von 30% des Bruttolohnes für schwerbehinderte Beschäftigte Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland .
In welcher Form wird Integration unternehmen! - Investive Förderung von Inklusionsbetrieben gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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