NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Integration unternehmen! - Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie
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Förderart: Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 20.000 € pro Arbeitsplatz; monatlich 210 € für Betreuungsaufwand; 30% des Bruttolohns
Wer wird gefördert?
Integrationsunternehmen Integrationsbetriebe Integrationsabteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie rechtlich unselbstständig sind
Was wird gefördert?
Als Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung können Sie Zuschuss für Investitionen erhalten, mit denen Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Neu- und Erweiterungsbauten von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen u.ä., die über den Rahmen der Instandsetzung bzw. Substanzerha
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