NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)

Zuschuss

Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder

Steckbrief zu Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.08.2026
BerufsbildungHandwerk

Wer wird gefördert?

Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten. Folgende Vorhaben werden gefördert: Anpassung der Ausstattung an neue Standards bzw. Ersatzbeschaffung Aus- oder Umbau, Modernisierung (auch Ersatzneubau) Umstrukturierung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende notwendige, funktionstüchtige Infrastruktur finanzieren: Werkstätten Verwaltungs- und Unterrichtsräume sonstige Räumlichkeiten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben je nach Standort und Art des Vorhabens Bagatellgrenze : 50.000 € Investitionsvolumen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzung, die lediglich den Soll-Zustand eines Objekts wiederherstellen Finanzierungskosten Kosten, die einer nicht berücksichtigungsfähigen Nutzung, z.B. Eigennutzung durch den Träger, unterliegen Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten Unterrichtsmaterial Umzugskosten Personalkosten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können den Antrag bei der Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)

Wer wird gefördert?
Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten. Folgende Vorhaben werden gefördert: Anpassung der Ausstattung an neue Standards bzw. Ersatzbeschaffung Aus- oder Umbau, Modernisierung (auch Ersatzneubau) Umstrukturierung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende notwendige, funktionstüchtige Infrastruktur finanzieren: Werkstätten Verwaltungs- und Unterrichtsräume sonstige Räumlichkeiten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben je nach Standort und Art des Vorhabens Bagatellgrenze : 50.000 € Investitionsvolumen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzung, die lediglich den Soll-Zustand eines Objekts wiederherstellen Finanzierungskosten Kosten, die einer nicht berücksichtigungsfähigen Nutzung, z.B. Eigennutzung durch den Träger, unterliegen Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten Unterrichtsmaterial Umzugskosten Personalkosten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können den Antrag bei der Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer stellen.
In welcher Form wird Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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