NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder
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Förderart: Zuschüsse zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten. Folgende Vorhaben werden gefördert: Anpassung der Ausstattung an neue Standards bzw. Ersatzbeschaffung Aus- oder Umbau, Modernisierung (auch Ersatzneubau) Umstrukturierung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in fol
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