NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien)

Zuschuss

juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck

Steckbrief zu Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.08.2026
UmweltBodenschutzAltlastensanierung

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss in den Bereichen Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erfassung von Altablagerungen Altstandorten und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren , die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sowie schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen ausgehen Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen für die Wiedernutzbarmachung von Altablagerungen oder Altstandorten sowie schädlicher Bodenveränderungen oder

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : 80% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 12.800 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag in zweifacher schriftlicher und digitaler Form stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss in den Bereichen Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erfassung von Altablagerungen Altstandorten und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren , die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sowie schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen ausgehen Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen für die Wiedernutzbarmachung von Altablagerungen oder Altstandorten sowie schädlicher Bodenveränderungen oder
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 80% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 12.800 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag in zweifacher schriftlicher und digitaler Form stellen.
In welcher Form wird Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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