NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien)
juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss in den Bereichen Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erfassung von Altablagerungen Altstandorten und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren , die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sowie schädlichen Bodenveränderunge
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