| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 16.08.2026 |
Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben
Sie können einen Zuschuss in den Bereichen Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erfassung von Altablagerungen Altstandorten und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren , die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sowie schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen ausgehen Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen für die Wiedernutzbarmachung von Altablagerungen oder Altstandorten sowie schädlicher Bodenveränderungen oder
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 80% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 12.800 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag in zweifacher schriftlicher und digitaler Form stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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