NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren

ZuschussDarlehen

Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Steckbrief zu Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Gemeinden Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) natürliche und juristische Personen des Privatrechts juristische Personen des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Landentwicklung, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Abs. 1 FlurbG Herstellung, Änderung, Verlegung oder Beseitigung der gemeinschaftlichen Anlagen Maßnahmen zu Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Boden- und den Gewässerschutz bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen Maßnahmen der Dorferneuerung freiwilliger Landtausch Für den Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung können Sie …

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.

Wie wird gefördert?

Förderart i.d.R. Zuschuss beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung auch Darlehen Förderhöhe für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75% der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 70.000 € für einen Zeitraum von 7 Jahren, im Flurbereinigungsverfahren bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung oder mit hoher Bedeutung für den Klimaschutz, die Klimafolgenanpassung oder den Erhalt der Kulturlandschaft bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben beim freiwilligen Landtausch 75% der förderfähigen Ausgaben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren

Wer wird gefördert?
Gemeinden Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) natürliche und juristische Personen des Privatrechts juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Landentwicklung, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Abs. 1 FlurbG Herstellung, Änderung, Verlegung oder Beseitigung der gemeinschaftlichen Anlagen Maßnahmen zu Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Boden- und den Gewässerschutz bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen Maßnahmen der Dorferneuerung freiwilliger Landtausch Für den Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung können Sie …
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.
Wie wird gefördert?
Förderart i.d.R. Zuschuss beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung auch Darlehen Förderhöhe für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75% der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 70.000 € für einen Zeitraum von 7 Jahren, im Flurbereinigungsverfahren bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben für Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung oder mit hoher Bedeutung für den Klimaschutz, die Klimafolgenanpassung oder den Erhalt der Kulturlandschaft bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben beim freiwilligen Landtausch 75% der förderfähigen Ausgaben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung
In welcher Form wird Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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