NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren
Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme; ausnahmsweise auch Darlehen
Wer wird gefördert?
Gemeinden Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) natürliche und juristische Personen des Privatrechts juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Landentwicklung, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Abs. 1 FlurbG Herstellung, Änderung, Verlegung oder Beseitigung der gemeinschaftlichen Anlagen Maßnahmen zu Umweltschutz, Naturschutz und Landsch
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