NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Sie erfüllen die öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Umwelt KommunenNaturschutzorganisationen
Förderart: Zuschüsse zwischen 50 und 100% der förderfähigen Ausgaben, für kleinere Maßnahmen bis 100.000 € pauschalierte Landesmittel möglich Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen
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