NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)
Sie erfüllen die öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen
Umwelt
KommunenNaturschutzorganisationen
Förderart: Zuschüsse zwischen 50 und 100% der förderfähigen Ausgaben, für kleinere Maßnahmen bis 100.000 € pauschalierte Landesmittel möglich
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