NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers verkehrswichtiger Straßen einschließlich der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse abhängig vom Vorhaben, max. 80% der förderfähigen Ausgaben bei Anteilsfinanzierungen
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in folgenden Bereichen erhalten: Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers verkehrswichtiger Straßen einschließlich der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege bauliche Neuaufteilung des Verkehrsraumes dynamische Verkehrsleitsysteme Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen Bussonderfahrstreif
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