| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.10.2026 |
Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in folgenden Bereichen erhalten: Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers verkehrswichtiger Straßen einschließlich der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege bauliche Neuaufteilung des Verkehrsraumes dynamische Verkehrsleitsysteme Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen Bussonderfahrstreifen Tunnelsicherheit Mitfahrerparkplätze von zumindest regionaler Bedeutung
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie legen die folgenden Unterlagen vor: Bauentwurf Gesamtverkehrskonzept Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens Das Vorhaben ist geeignet,
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe wird durch das zuständige Ministerium festgelegt max. 80% der förderfähigen Ausgaben bei Anteilsfinanzierung Bagatellgrenze i.d.R. 200.000 € 50.000 € bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Anträge können Sie spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres einreichen. Wichtig
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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