NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Zuschuss

Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers verkehrswichtiger Straßen einschließlich der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege

Steckbrief zu Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten01.10.2026
InfrastrukturStraßenbau

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in folgenden Bereichen erhalten: Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers verkehrswichtiger Straßen einschließlich der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege bauliche Neuaufteilung des Verkehrsraumes dynamische Verkehrsleitsysteme Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen Bussonderfahrstreifen Tunnelsicherheit Mitfahrerparkplätze von zumindest regionaler Bedeutung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie legen die folgenden Unterlagen vor: Bauentwurf Gesamtverkehrskonzept Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens Das Vorhaben ist geeignet,

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe wird durch das zuständige Ministerium festgelegt max. 80% der förderfähigen Ausgaben bei Anteilsfinanzierung Bagatellgrenze i.d.R. 200.000 € 50.000 € bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Anträge können Sie spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres einreichen. Wichtig

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in folgenden Bereichen erhalten: Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers verkehrswichtiger Straßen einschließlich der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege bauliche Neuaufteilung des Verkehrsraumes dynamische Verkehrsleitsysteme Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen Bussonderfahrstreifen Tunnelsicherheit Mitfahrerparkplätze von zumindest regionaler Bedeutung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie legen die folgenden Unterlagen vor: Bauentwurf Gesamtverkehrskonzept Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens Das Vorhaben ist geeignet,
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe wird durch das zuständige Ministerium festgelegt max. 80% der förderfähigen Ausgaben bei Anteilsfinanzierung Bagatellgrenze i.d.R. 200.000 € 50.000 € bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Anträge können Sie spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres einreichen. Wichtig
In welcher Form wird Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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