NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Beratung

Zuschuss

Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz: „RWP NRW“) unter der

Steckbrief zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Beratung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten21.08.2026
MittelstandWirtschaftsentwicklungBeratung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen , die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich: Phase 1: Machbarkeitsstudien Phase 2: Umsetzungsberatung Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden: Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens frühzeitige Umstrukturierung notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO) für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO) Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase Förderdauer : max. 3 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Beratungen durch Angehörige oder Angehörige eines Beschäftigten des Beratungsunternehmens Beratungen zur Übernahme von oder Beteiligung an Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Beratung

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen , die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich: Phase 1: Machbarkeitsstudien Phase 2: Umsetzungsberatung Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden: Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens frühzeitige Umstrukturierung notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO) für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO) Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase Förderdauer : max. 3 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Beratungen durch Angehörige oder Angehörige eines Beschäftigten des Beratungsunternehmens Beratungen zur Übernahme von oder Beteiligung an Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw.
In welcher Form wird Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Beratung gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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