NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Beratung
Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz: „RWP NRW“) unter der
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 70% bei Belegschaftsinitiativen bei max. 1.000 € pro Tagewerk
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen , die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich: Phase 1: Machbarkeitsstudien Phase 2: Umsetzungsberatung Sie können den Zusch
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