NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich
Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz: „RWP NRW“) unter der
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse - Höhe abhängig von Vorhaben, Unternehmen, Investitionsort und Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen , wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden: Errichtung neuen Betriebsstätte , ausgenommen reine Betriebsverlagerungen Erweiterung bestehenden Betriebsstätte erstma
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