| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 19.08.2026 |
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen , wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden: Errichtung neuen Betriebsstätte , ausgenommen reine Betriebsverlagerungen Erweiterung bestehenden Betriebsstätte erstmaliger Erwerb bzw.
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben : abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten. Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU). nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen: bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 € bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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