NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich

Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz: „RWP NRW“) unter der

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse - Höhe abhängig von Vorhaben, Unternehmen, Investitionsort und Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen , wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. Was wird gefördert? Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden: Errichtung neuen Betriebsstätte , ausgenommen reine Betriebsverlagerungen Erweiterung bestehenden Betriebsstätte erstma
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