NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich

Zuschuss

Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz: „RWP NRW“) unter der

Steckbrief zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten19.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen , wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden: Errichtung neuen Betriebsstätte , ausgenommen reine Betriebsverlagerungen Erweiterung bestehenden Betriebsstätte erstmaliger Erwerb bzw.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben : abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten. Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU). nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen: bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 € bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen , wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden: Errichtung neuen Betriebsstätte , ausgenommen reine Betriebsverlagerungen Erweiterung bestehenden Betriebsstätte erstmaliger Erwerb bzw.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben : abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten. Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU). nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen: bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 € bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max.
In welcher Form wird Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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