| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 05.10.2026 |
bei Werkstattwechslern, Werkstattalternativfällen und der Inklusionsprämie sowie für das LWL-Budget für Ausbildung: Arbeitgeber , die förderfähige Personen einstellen beim Inklusionsbudget: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen
Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Gefördert werden folgende Personen: Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei anderen Leistungsanbietern Menschen mit wesentlicher Behinderung , für die das sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis eine Alternative zur Aufnahme in eine WfbM oder bei anderen Leistungsanbietern darstellt (WfbM-Alternativfälle) junge Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung
Förderart : Zuschuss Förderhöhe/-umfang bei monatlichen Leistungen für WfbM-Wechsler und WfbM-Alternativfälle je nach Einzelfall bis 75% des Bruttolohnes bei Inklusionsprämien bis 4.000 € bei Inklusionsbudgets abhängig vom individuellen Bedarf LWL-Budget für Ausbildung: u.a. Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung (einschließlich Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, Unfallversicherung, Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule) Förderdauer : Lohnkostenzuschüsse bis 5 Jahre; bei WfbM-Wechslern ggf. Weiterbewilligung möglich So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen mit
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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