NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
LWL-Budget für Arbeit
Ausbildungsverhältnis eine Alternative zur Aufnahme in eine WfbM
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Förderart: Zuschüsse bis 75% des Bruttolohnes; bei Inklusionsprämien bis 4.000 €; bei Inklusionsbudgets abhängig vom Bedarf
Wer wird gefördert?
bei Werkstattwechslern, Werkstattalternativfällen und der Inklusionsprämie sowie für das LWL-Budget für Ausbildung: Arbeitgeber , die förderfähige Personen einstellen beim Inklusionsbudget: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen
Was wird gefördert?
Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Gefördert werden folgende Personen: Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei anderen Leistungsanbietern Menschen mit wesentlicher Behinderung , für die das sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis eine Al
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