NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung forstlicher Dienstleistungen

Zuschuss

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist

Steckbrief zu Förderung forstlicher Dienstleistungen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten17.08.2026
ForstwirtschaftLandwirtschaft

Wer wird gefördert?

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz

Was wird gefördert?

Waldbesitzende können eine Unterstützung erhalten bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden: Wirtschaftsplanung biologische Produktion technische Produktion Förderung der Biodiversität im Wald

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Forstfläche liegt in Nordrhein-Westfalen. Es liegt ein Forsteinrichtungswerk vor, dessen Gültigkeitsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Betreuungsdienstleistungen werden durch fachkundiges Personal erbracht. Sie müssen sicherstellen, dass das Personal unparteiisch ist und bei ihm kein Interessenkonflikt besteht. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Die Betreuungsleistungen entsprechen den satzungsgemäßen Aufgaben des Zusammenschlusses. Bei mind. der Hälfte der Mitglieder beträgt die Mitgliedsfläche des einzelnen Waldbesitzenden im Zusammenschluss max. 25 Hektar.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : Höchstbetrag wird von Oberster Forstbehörde festgelegt Förderumfang : berücksichtigt werden max. 500 Hektar je Mitglied forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 80% der förderfähigen Ausgaben Waldgenossenschaften: 90% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 2.500 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag über das Online-Portal wald.web.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung forstlicher Dienstleistungen

Wer wird gefördert?
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz
Was wird gefördert?
Waldbesitzende können eine Unterstützung erhalten bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden: Wirtschaftsplanung biologische Produktion technische Produktion Förderung der Biodiversität im Wald
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Forstfläche liegt in Nordrhein-Westfalen. Es liegt ein Forsteinrichtungswerk vor, dessen Gültigkeitsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Betreuungsdienstleistungen werden durch fachkundiges Personal erbracht. Sie müssen sicherstellen, dass das Personal unparteiisch ist und bei ihm kein Interessenkonflikt besteht. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Die Betreuungsleistungen entsprechen den satzungsgemäßen Aufgaben des Zusammenschlusses. Bei mind. der Hälfte der Mitglieder beträgt die Mitgliedsfläche des einzelnen Waldbesitzenden im Zusammenschluss max. 25 Hektar.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : Höchstbetrag wird von Oberster Forstbehörde festgelegt Förderumfang : berücksichtigt werden max. 500 Hektar je Mitglied forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 80% der förderfähigen Ausgaben Waldgenossenschaften: 90% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 2.500 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag über das Online-Portal wald.web.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
In welcher Form wird Förderung forstlicher Dienstleistungen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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