NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderung forstlicher Dienstleistungen
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist
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Förderart: Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben (Waldgenossenschaften 90%)
Wer wird gefördert?
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz
Was wird gefördert?
Waldbesitzende können eine Unterstützung erhalten bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden: Wirtschaftsplanung biologische Produktion technische Produktion Förderung der Biodiversität im Wald Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Forstfläche liegt i
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