NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung forstlicher Dienstleistungen

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben (Waldgenossenschaften 90%) Wer wird gefördert? forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz Was wird gefördert? Waldbesitzende können eine Unterstützung erhalten bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden: Wirtschaftsplanung biologische Produktion technische Produktion Förderung der Biodiversität im Wald Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Forstfläche liegt i
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