| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 19.09.2026 |
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Gemeindeverbände kommunale Zweckverbände
Mit dem Kredit können Sie langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren. Förderfähig ist auch der Erwerb von Grundstücken Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den
Förderart: Kredit Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite bis 2 Mio. € bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite über 2 Mio. € Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller Laufzeiten: 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage (Verlängerung um 24 Monate möglich) Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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