NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
IKK – Investitionskredit Kommunen
Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres.
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Gemeindeverbände kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Mit dem Kredit können Sie langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren. Förderfähig ist auch der Erwerb von Grundstücken Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres. Dazu gehören beispielsweise: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft Breitbandnetze Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtsch
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