NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

IKK – Investitionskredit Kommunen

Darlehen

Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres.

Steckbrief zu IKK – Investitionskredit Kommunen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten19.09.2026
Kommunale Infrastruktur

Wer wird gefördert?

kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Gemeindeverbände kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

Mit dem Kredit können Sie langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren. Förderfähig ist auch der Erwerb von Grundstücken Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den

Wie wird gefördert?

Förderart: Kredit Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite bis 2 Mio. € bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite über 2 Mio. € Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller Laufzeiten: 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage (Verlängerung um 24 Monate möglich) Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu IKK – Investitionskredit Kommunen

Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Gemeindeverbände kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Mit dem Kredit können Sie langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren. Förderfähig ist auch der Erwerb von Grundstücken Mitfinanziert werden Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres einschließlich der Haushaltsreste des Vorjahres.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den
Wie wird gefördert?
Förderart: Kredit Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite bis 2 Mio. € bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite über 2 Mio. € Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller Laufzeiten: 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage (Verlängerung um 24 Monate möglich) Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird IKK – Investitionskredit Kommunen gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen