NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Meistergründungsprämie NRW

Personen i.S.d. § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung)

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Handwerk KMUIndividuelle Handwerker
Förderart: Zuschüsse von einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 16.000 € Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen
Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

FörderWatcher überwacht 20+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen