NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Meistergründungsprämie NRW
Personen i.S.d. § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung)
Handwerk
KMUIndividuelle Handwerker
Förderart: Zuschüsse von einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 16.000 €
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