| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.08.2026 |
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tätig sind. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, als Antragsteller zugelassen.
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU im Bereich der IKT. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen: Software-intensive Systeme Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Bei dem Projekt handelt es sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist.
Förderart : Zuschuss Förderumfang für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben Bonus für KMU möglich zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahren Wie erfolgt die Antragstellung? Für eine ausführliche Erstberatung steht interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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