NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Zuschuss

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tätig sind.

Steckbrief zu KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tätig sind. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, als Antragsteller zugelassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU im Bereich der IKT. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen: Software-intensive Systeme Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Bei dem Projekt handelt es sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben Bonus für KMU möglich zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahren Wie erfolgt die Antragstellung? Für eine ausführliche Erstberatung steht interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU-Definition der EU, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tätig sind. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, als Antragsteller zugelassen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU im Bereich der IKT. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen: Software-intensive Systeme Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Bei dem Projekt handelt es sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben Bonus für KMU möglich zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahren Wie erfolgt die Antragstellung? Für eine ausführliche Erstberatung steht interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung.
In welcher Form wird KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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