NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
EXIST-Gründungsstipendium
Wissenschaftler (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis 100 % der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Gefördert werden: gründungsinteressierte Studierende, Absolventen und Wissenschaftler (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden) aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Sie können ein Gründungsstipendium für die Durchführung eines anspruchsvollen innovativen Gründungsvorhabens aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten. Mitfinanziert werden: die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen die gezielte Vorbereitung einer Gründung Sie können auch eine begleitende Beratung für Ihr Gründerteam durch
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden